Landgericht Leipzig: Tvtv.de muss Programminfos aus EPG nehmen
[vo] Leipzig - Das Landgericht Leipzig hat der Verwertungsgesellschaft VG Media Recht gegeben, dass der Programmführerdienst Tvtv Services keine weiterführenden Programminformationen, u.a. der Pro Sieben Sat 1 Media AG und von RTL Deutschland, veröffentlichen darf.
Das Urteil des Landgerichts Leipzig betrifft die erweiterten Programmankündigungen mit Text- und Bildmaterial der Sender DSF, Kabel Eins, Pro Sieben, RTL, RTL 2, Super RTL, Sat 1 und Vox . Diese darf der Programmführerdienst Tvtv.de in seinem elektronischen Programmführer (EPG) künftig nicht mehr veröffentlichen. Das sagte eine Sprecherin des Landgerichts Leipzig gegenüber DIGITAL FERNSEHEN auf Anfrage.
Das Gericht führte für sein Urteil Beispiele wie "Der Bulle von Tölz - Liebesleid" an. Wenn Tvtv.de der Anordnung nicht nachkommt, droht dem Informationsdienst ein Ordnungsdienst von bis zu 250 000 Euro oder sechs Monate Haft für den vollstreckenden Geschäftsführer.
Tvtv Services, eine Zweigniederlassung von Sony United Kingdom Ltd., hatte der Sprecherin des Leipziger Landgerichts zufolge Programmankündigungen aus den Presseportalen der Sender übernommen. Das Gericht stellte fest, dass es sich bei den Programmankündigungen um urheberrechtlich geschützte Texte handelt, die eine "eigene Werkqualität" besitzen.
Bei Programmtexten sei zwar die Schutzgrenze niedriger angesetzt als bei literarischen Texten, in diesem Fall jedoch sei "die Schutzgrenze überschritten" worden. Tvtv brachte gegen die Klage als Einwand ein, bei einem Verbot der erweiterten Programminformationen nicht über wichtige aktuelle Ereignisse berichten zu können und berief sich auf § 50 des Urheberrechtsgesetzes.
Dieser regelt die "Berichterstattung über Tagesereignisse", die "zur Berichterstattung über Tagesereignisse durch Funk oder durch ähnliche technische Mittel, in Zeitungen, Zeitschriften und in anderen Druckschriften oder sonstigen Datenträgern, die im Wesentlichen Tagesinteressen Rechnung tragen". Für diese "ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von Werken, die im Verlauf dieser Ereignisse wahrnehmbar werden, in einem durch den Zweck gebotenen Umfang zulässig." Ankündigungstexte, welche die tagesaktuelle Berichterstattung betreffen, sind jedoch nicht von dem Veröffentlichungsverbot für Tvtv.de betroffen.
Bei dem Urteil handelt es sich der Landgerichtssprecherin zufolge um eine Einzelfallentscheidung. Dennoch: "Es sind Richtwerte". Ein ähnliches Verfahren läuft derzeit vor dem Landgericht Köln. Der Verband der Zeitschriftenverleger (VDZ) klagt dabei gegen die VG Media, da der Verband bezweifelt, dass die Verwertungsgesellschaft auch tatsächlich die Rechte hält.
Für den Geschäftsführer von Tvtv Services, Tassilo Raesig, hat das Urteil zur Folge, "dass wir entweder mit der VG Media ein Lizenzabkommen auf Basis des veröffentlichten Tarifs eingehen oder die erweiterten Programminformationen aus unserem Angebot nehmen". Das bestätigte Raesig gegenüber DIGITAL FERNSEHEN auf Anfrage.
Gleichzeitig machte er klar: "Wir werden gegen das Urteil selbstverständlich Berufung einlegen". Berufen will er sich auf ein Urteil des Oberlandgerichts Köln aus dem Jahr 2004, bei dem anders entschieden wurde. Raesig sieht zudem in den von den Sendern zur Verfügung gestellten Informationen "keine schützenswerte schöpferische Leistung".
Bis zu einem Urteil habe sich Tvtv.de jedoch dazu entschieden, erweiterte Informationen der betreffenden Sender aus den EPGs zu nehmen. Das Urteil betreffe lediglich erweiterte Beschreibungen und Bildmaterial, über die der entsprechende Sender Exklusivrechte hat. Diese würden zwar nur einen geringen Teil der gesamten Programminformationen ausmachen. "Da wir dies im Vorfeld nicht abschätzen können und das Gericht bestimmt hat, dass uns dies nicht vorab mitgeteilt werden muss, haben wir sicherheitshalber alle Programmdetails der vertretenen Sender entfernt".
"Die generelle Haltung der VG Media ist für uns nicht nachvollziehbar, da wir im Endeffekt durch eine optimale Präsentation der Programme in unseren kostenlosen Webdiensten eigentlich für mehr Zuschauer und damit mehr Werbeinnahmen sorgen", sagt der Tvtv-Geschäftsführer und spricht auch vom "Imageschaden für die Sender, die hiermit versuchen zusätzliche Einnahmen zu erwirtschaften". Ob das Urteil das Geschäftsmodell von Tvtv infrage stellt, sagte Raesig auf Anfrage nicht.
Die VG Media äußerte sich gegenüber DIGITAL FERNSEHEN bislang nicht zu dem Urteil.
Quelle: http://www.digitalfernsehen.de vom 29.5.09
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