Urteil: Sky darf IPTV-Übertragung der BuLi nicht verbieten

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Urteil: Sky darf IPTV-Übertragung der BuLi nicht verbieten

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Urteil: Sky darf IPTV-Übertragung der Bundesliga nicht verbieten

Fußball in der Kneipe: Ohne Sky nicht vorstellbar. Nicht alle Gaststätten können sich jedoch die Übertragungen leisten. Eine Alternative wäre die Übertragung via IPTV. Dagegen klagte der Pay-TV-Sender, wurde vom Landgericht Mannheim jedoch abgewiesen.

Fußball, egal ob Bundesliga oder Champions League, lockt regelmäßig viele Besucher in die Kneipen und Gasstätten Deutschlands. Seit Sky als Nachfolger von Premiere die Übertragungsrechte für die großen Fußballveranstaltungen inne hat, ist der Pay-TV-Sender aus den Gaststätten nicht mehr wegzudenken. Nicht alle Betreiber sind jedoch mit der Preispolitik einverstanden und suchen nach Alternativen. Bereits 2011 zeigte daher ein Wirt die Bundesliga über IPTV. Dagegen ging Sky gerichtlich vor, wurde jedoch vom Landgericht (LG) Mannheim abgewiesen.

Nach dem Urteil vom 08.05.2015 darf Sky Gaststättenbetreibern nicht verbieten, Bundesliga-Übertragungen über IPTV auszustrahlen. Als Begründung führte das LG an, dass der Pay-TV-Sender zwar die Exklusivrechte für Satellit und Kabel besitze, jedoch konnte Sky nicht nachweisen, diese Rechte auch für IPTV erworben zu haben. Aus diesem Grund greife laut Gericht die Übertragung via IPTV nicht in die Rechte des Pay-TV-Anbieters ein.

Nicht bestätigen wollte das LG in seinem Urteil, ob der Kneipier zur Ausstrahlung auf diesem Verbreitungsweg berechtigt war. Ein Verbot könne hier nur der tatsächliche Inhaber der entsprechenden Rechte erwirken. Damit ergibt sich für Gastwirte auch kein Schlupfloch, um kostenfrei Bundesliga-Fußball anbieten zu können.


Quelle: DF vom 22.09.2015, 16:42 Uhr, buhl


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