[ug] München - Das Münchner Landgericht muss sich seit Donnerstag mit einem millionenschweren Rechtsstreit zwischen dem Fernsehsender Premiere und den Kathrein-Werken beschäftigten.
Premiere verklagt den Receiver-Hersteller Kathrein auf eine Vertragsstrafe über mehr als 26 Millionen Euro. Die baden-württembergische Firma Zehnder, an der der oberbayerische Unternehmer Anton Kathrein beteiligt ist, soll in den Jahren 2006 bis 2008 Satelliten-Receiver mit einer Umgehungsvorrichtung zum "Schwarzsehen" in 39 Fällen aus China importiert und in 488 Fällen gewerblich weiterverkauft haben.
Premiere wertet dies als 527 Verstöße gegen den vereinbarten Rahmenvertrag und kommt so auf eine Vertragsstrafe über 26,35 Millionen Euro, da für jeden Verstoß eine Summe über 50 000 Euro vereinbart gewesen sei. Das Münchner Landgericht prüft nun, ob Anton Kathrein als Inhaber der Kanthrein-Werke von den Aktivitäten der Firma Zehnder Kenntnis hatte. Er ist durch die Kathrein Beteiligungsgesellschaft an Zehnder mit 90 Prozent mehrheitlich beteiligt.
Die Zivilkammer geht auch der Frage nach, ob es sich bei dem Rahmenvertrag zwischen Premiere und den Kathrein-Werken um Allgemeine Geschäftsbedingungen handelt oder ein individueller Vertrag aufgesetzt wurde. In der Verhandlung am Donnerstag wies der Vorsitzende Richter Konrad Retzer jedoch darauf hin, dass die Kammer bei aktueller Beweislage davon ausgeht, dass es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen des Fernsehsenders handle, da die Vertragsentwürfe vorgefertigt bei Premiere "auf Lager" liegen und nur individuell angepasst würden.
In diesem Falle würde sich der Anspruch von Premiere mit einem Verstoß deutlich auf 50 000 Euro reduzieren. Das will das Landgericht im nächsten Schritt prüfen. Rechtsanwalt Stefan Schuppert, der die Kathrein-Werke vertritt, rechnet sogar mit der Abweisung der Klage. Ein Urteil wird im April erwartet.
Parallel läuft ein größeres Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Rottweil (Baden-Württemberg) gegen die Firma Zehnder. Hier hatte es bereits im vergangenen Jahr eine Durchsuchung gegeben, bei der die Behörden den Import und Vertrieb von 219 000 Satelliten-Receivern mit einer Emulationssoftware festgestellt haben. Diese Software ermöglichte es, die Programme der Pay-TV-Plattform Premiere kostenlos zu empfangen.
Angaben zum aktuellen Ermittlungsstand will Staatsanwalt Frank Grundke erst am Dienstag bekanntgeben. Der Zivilprozess, den Premiere gegen Zehnder vor dem Stuttgarter Landgericht führt, wird mit einer Zeugenvernehmung am 25. Juni fortgesetzt. Hier klagt Premiere auf Teil-Schadensersatz in Höhe von drei Millionen Euro wegen der Einfuhr und des Vertriebs der 219 000 illegalen Sat-Receivern.
Wie Richter Matthias Grundke sagte, wusste Zehnder angeblich nichts von der Emulationssoftware auf den Geräten, da sie durch Stichproben bei den Sat-Receivern nicht erkennbar gewesen sei.
Quelle: http://www.digitalfernsehen.de vom 19.3.09
Millionenklage von Premiere gegen Kathrein-Gericht skeptisch
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