[jv] Hannover - Die KDLM entschied mehrheitlich, dass sich der Antrag der BLM auf Aufhebung der KEK-Entscheidung durch Springers Aufgabe der Übernahmepläne erledigt hat.
Die Konferenz der Direktoren der Landesmedienanstalten (KDLM) hat sich auf Antrag der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) am Dienstag erneut mit den Fusionsplänen der Axel Springer AG/ProSiebenSat.1 Media AG und dem Bescheid der KEK befasst.
Im Zuge der Diskussionen hat nach Angaben der KDLM die BLM ihren Antrag vom 24.02.06 auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der KEK-Entscheidung zurückgezogen. Der Grund hierfür liege an bestehenden Zweifeln der KDLM an der Statthaftigkeit des Antrags.
Ungeachtet dessen ist die KDLM nach eigenen Angaben der Auffassung, dass die von der KEK angewandte Bewertung der Stellung der Axel Springer AG hinsichtlich der Abgrenzung der medienrelevanten Märkte und deren Gewichtung in sich nicht schlüssig sei und einer rechtlichen Bewertung nicht standhalten würde.
Quelle: http://www.digitalfernsehen.de vom 8.3.06
Erneute Kritik an KEK-Bescheid zu Springer/ProSiebenSat.1
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