[uf] Die Plattform- und Verschlüsselungspläne stehen nicht im Widerspruch zu der deutschen Gesetzeslage.
Grundsätzlich seien die Astra-Pläne durch das deutsche Recht gedeckt, auch wenn die Sendeanstalten die ihnen erteilten Lizenzen in dieser Hinsicht noch einmal überprüfen sollten, so Prof. Christoph Degenhart von der Universität Leipzig auf einer Podiumsdiskussion im Rahmen des Mitteldeutschen Medientreffpunktes.
Im Übrigen, so Degenhart, sei eher das Medienrecht und nicht das Kartellrecht die Messlatte für die Plattformpläne. In diesem Zusammenhang verwies er auf ausstehende Grundsatz-entscheidungen wie die des Bundesverfassungsgerichtes, die unter Umständen den Öffentlich Rechtlichen Sendeanstalten wieder etwas mehr Spielraum geben könnten. Trotzdem konstatierte er einen Paradigmawechsel in der Fernsehlandschaft – weg vom "Free Flow of Information" in Richtung Adressierbarkeit der Zuschauer. Damit seien auch Tendenzen hin zu Pay-Modellen gegeben. Allerdings muss genau hingeschaut werden, ab wann man tatsächlich von Pay-TV sprechen kann.
Auch Dr. Klaus-Peter Potthast, Medienreferent der bayrischen Staatskanzlei unterstrich, dass es nicht darum gehen kann, die Pläne einer digitalen und gebührenpflichtigen Plattform undifferenziert abzulehnen. Man werde im Blick behalten, inwieweit der Grundsatz der Programmvielfalt respektiert werde und ob die Gefahr bestünde, dass ein Infrastrukturbetreiber nach eine Gatekeeperrolle strebe. Da habe man in Bayern ja schon so seine Erfahrungen gemacht. Das formell zu überprüfen, ist unter anderem ja Aufgabe des Kartellamtes. Dessen Entscheidung sei abzuwarten. Und genau das werden alle Beteiligten auch tun.
Quelle: http://www.digitalfernsehen.de vom 11.5.06
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