305er hat geschrieben:Kann man nun die Erdung in den Sicherungskasten führen und dort anklemmen?
Nicht alles was man "kann" ist auch normkonform.
DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1):2017-10 hat geschrieben:11.3.2 Erdungsleiter...
Die folgenden Bestandteile sind speziell ausgeschlossen:
- Schutzerdungs- und/oder Neutralleiter der Stromversorgungsanlage;
- der Kabelschirm (äußere Leiter) jedes beliebigen Koaxialkabels.
Prophylaktischer Hinweis für Ausreden konzessionierter EFK, die vertragswidrig kein VDE-Auswahlabo vorweisen können: PEN und PE waren auch schon nach den abgelösten Vorgängernormen als Erdungsleiter von Dachantennen unzulässig.
Jeder weiß, dass eine Kette nur so stark wie das schwächste Glied ist, im Antennenbau wird diese Selbstverständlichkeit aber gewöhnlich ausgeblendet. Erdungsleiter aus 16 mm² Cu halten - vorbehaltlich dafür zertifizierter Klemmen - auch äußerst seltene Blitzstromstärken von 200 kA aus, aber nicht wenn der Mastanschluss und/oder die HES oder weitere Sollbruchstellen dazwischen nur für Starkstrom-PA ausgelegt sind.
Bei weniger als 3 Ableitungen von Blitzschutzanlagen und somit üblicherweise einem Erdungsleiter von Antennenanlagen müssen die Verbinder nach
Prüfnorm Klasse H = 100 kA blitzstromtragfähig zertifiziert sein.
Die meisten Elektriker haben ihre Kernkompetenzen in anderen Bereichen als in Antennentechnik im allgemeinen und Blitzschutz, Erdung und PA im besonderen. Eine EFK, die von selbst wusste, dass die Klemmen für Erdungsleiter nach IEC 61561-1 blitzstromtragfähig sein müssen, ist mir bislang noch nicht begegnet.
