[ug] München - Vor dem Landgericht München wurde am Donnerstag der erste Termin in dem Zivilverfahren zwischen Premiere und Kathrein verhandelt. Der Receiver-Hersteller gibt sich nun optimistisch.
"Kathrein hat stets korrekt gehandelt", sagt die Anwaltskanzlei des Herstellers in einer ersten Stellungnahme.
Die Pay-TV-Plattform Premiere fordert eine Vertragsstrafe von 26,35 Millionen Euro wegen der angeblichen Verletzung eines zwischen den Parteien geschlossenen Rahmenvertrags, auf dessen Grundlage Kathrein für Premiere in den Jahren 2003 bis 2007 Receiver für den Empfang des kostenpflichtigen Premiere-Programms hergestellt hatte.
"Als Verletzung des Rahmenvertrages macht Premiere Vorfälle bei der Zehnder GmbH, Tennenbronn, geltend. Zehnder wird vorgeworfen, sie habe Receiver nach Deutschland importiert, die über eine Software verfügen, die es potentiellen 'Schwarzsehern' erleichtere, die Verschlüsselung von Premiere zu umgehen. Herr Prof. Dr. Anton Kathrein hält an der Zehnder GmbH zwar eine indirekte finanzielle Beteiligung; dieses Unternehmen ist jedoch nicht mit der Beklagten Kathrein-Werke KG verbunden", heißt es in einer Stellungnahme von Kathrein.
Dr. Stefan Schuppert, Partner der Rechtsanwaltskanzlei Lovells und Prozessvertreter der Kathrein-Werke KG erklärt: "Das Gericht hat heute in seiner ersten Einschätzung zu erkennen gegeben, dass Premiere ein hohes Prozessrisiko trägt. Dies folgt unserer Linie, dass Kathrein stets korrekt gehandelt hat. Weder der Kathrein-Werke KG noch Prof. Dr. Anton Kathrein persönlich sind die Vorgänge zu den hackbaren Receivern vorzuwerfen."
Frank Ullmann, Prokurist der Kathrein-Werke KG, äußerte anschließend: "Ich bin sehr optimistisch, was den weiteren Prozessverlauf betrifft. In dem Vertrag zwischen Premiere und der Kathrein-Werke KG ging es um die Entwicklung und Herstellung von Premiere-geeigneten Settop-Boxen. Kathrein hat alle seine Pflichten stets beachtet. Möglicherweise will Premiere von eigenen finanziellen Problemen und Versäumnissen ablenken."
Anton Kathrein behalte sich wegen Rufschädigung Regressansprüche vor. Sollte Premiere die Auseinandersetzung verlieren, so kämmen auf das Unternehmen laut Gebührenordnung Prozesskosten von mehr als 700 000 Euro zu.
Der Vorsitzende Richter Retzer habe nach Kathrein-Darstellung festgestellt, dass Premiere bislang nicht vorgetragen oder bewiesen habe, dass Prof. Dr. Anton Kathrein oder sonst ein Mitarbeiter der Kathrein-Werke KG von den Vorgängen bei Zehnder Kenntnis hatte.
Zudem habe sich das das Gericht skeptisch im Hinblick auf die Höhe der Klageforderung geäußert. Hintergrund ist, dass die Parteien eine Haftungsbeschränkung vereinbart hatten. Damit, so das Gericht in seiner ersten Einschätzung, sollte wohl gerade die Höhe solcher Forderungen, wie die von Premiere geltend gemachten 26,35 Millionen Euro, ausgeschlossen werden.
Quelle: http://www.digitalfernsehen.de vom 20.3.09
Kathrein nimmt Stellung zur Premiere-Klage gegen Zehnder
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