Blitzschutz und Potentialausgleich ohne erreichbare Haupterdungsschiene

Alles über Halter, Ständer, Masten, Dachsparrenhalterungen (auch mit Kabeldurchführung durch den Antennenmast), Erdung, Potentialausgleich, Blitzschutz, Kabelverlegung, Multifeedhalterungen usw.
KlausKarlssen
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Blitzschutz und Potentialausgleich ohne erreichbare Haupterdungsschiene

Ungelesener Beitrag von KlausKarlssen »

Hallo an alle.

Ich habe mir in Satshop Heilbronn mein Satpaket mit Multischalter etc. zusammengestellt, wurde aber nun durch das Forum hier auf das Thema Erdung / Blitzschutz und Potentialausgleich aufmerksam.

Kurzum, wir haben ein Reihenendhaus, mit vorbereiteten Koaxialkabeln vom Technik-Raum bis zum Dach. Dort wollte ich eine Satellitenschüssel installieren, die sich nicht im blitzgeschützten Bereich des Hauses befinden wird.

Dunmerweise sind keine Kabel für Erdung und Potentialausgleich mit verlegt worden. Es sind auch keine Leerrohre vorhanden. Außen am Haus ist keine Erdungsfahne. Besagter Technik-Raum im Erdgeschoss befindet sich in der Mitte des Gebäudes, hat also keine Außenwand.

Wie könnte man so die Anlage normkonform errichten?

PS: ich habe mir ein Angebot von einer auf Blitzschutz spezialisieren Firma machen lassen. Da heißt es als Vorbemerkun, dass das Gebäude nicht über eine Blitzschutzanlage verfüge (was stimmt), somit müsse auch die Antenne nicht gegen direkten Blitzschutz gesichert werden. Im Angebot ist dann die Verlegung eines 50mm2 Kabels zu einem (zu verlegenden) 20mm Tiefenerder aufgeführt.

Ich bin für eure Ratschläge dankbar.

Gruß,
Klaus


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Re: Blitzschutz und Potentialausgleich ohne erreichbare Haupterdungsschiene

Ungelesener Beitrag von techno-com »

KlausKarlssen hat geschrieben:Hallo an alle.
Hallo und herlich-willkommen
KlausKarlssen hat geschrieben:..., wurde aber nun durch das Forum hier auf das Thema Erdung / Blitzschutz und Potentialausgleich aufmerksam.

Kurzum, wir haben ein Reihenendhaus, mit vorbereiteten Koaxialkabeln vom Technik-Raum bis zum Dach. Dort wollte ich eine Satellitenschüssel installieren, die sich nicht im blitzgeschützten Bereich des Hauses befinden wird.

Dunmerweise sind keine Kabel für Erdung und Potentialausgleich mit verlegt worden. Es sind auch keine Leerrohre vorhanden. Außen am Haus ist keine Erdungsfahne. Besagter Technik-Raum im Erdgeschoss befindet sich in der Mitte des Gebäudes, hat also keine Außenwand.
Daher ist eine Planung von alle dem immer frühzeitig notwendig, jetzt ist vieles zu spät ....
KlausKarlssen hat geschrieben:Wie könnte man so die Anlage normkonform errichten?
Wie unter Erdung Satellitenanlage / Antennenmast + Potentialausgleich und in vielen Beiträgen in dieser Rubrik genau erklärt. Und da gibt es kein "geht jetzt nicht mehr".
KlausKarlssen hat geschrieben:PS: ich habe mir ein Angebot von einer auf Blitzschutz spezialisieren Firma machen lassen. Da heißt es als Vorbemerkun, dass das Gebäude nicht über eine Blitzschutzanlage verfüge (was stimmt), somit müsse auch die Antenne nicht gegen direkten Blitzschutz gesichert werden.
Das glaube ich nicht das eine qualifizierte Blitzschutz-Fachkraft so etwas behauptet bzw. sogar schreibt :1122
Das widerspricht ja genau dem was deren Aufgabe wäre und folgend auch noch angeboten wird.
KlausKarlssen hat geschrieben:Im Angebot ist dann die Verlegung eines 50mm2 Kabels ....
Genau das wäre die Erdung/der Blitzschutz doch :1145
KlausKarlssen hat geschrieben:... zu einem (zu verlegenden) 20mm Tiefenerder aufgeführt.
Auch das glaube ich nicht ... abgesehen das 20mm (2cm) einfach mal viel viel zu kurz sind (ggf. 20m ???) MUSS dann auch noch dieser Tiefenerder verbunden werden mit der Haupterdungsschiene (HES) vom Haus, den nur so kann dann auch der zur Erdung gehörende Potentialausgleich (PA) hergestellt werden.
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Re: Blitzschutz und Potentialausgleich ohne erreichbare Haupterdungsschiene

Ungelesener Beitrag von KlausKarlssen »

Der Tiefenerder ist 20mm stark und laut Angebot "bis zu 9m" lang. Es ist eine große auf Blitzschutz spezialisierte Firma, die das Angebot erstellt hat. Werde jetzt hier aber keinen Namen nennen.

Von einer Verbindung zur HES steht im Angebot nichts. Das ist es auch, was mich wundert. Und am Anfang steht halt auch noch, dass Erdung und Potentialausgleich der Antenne nicht Gegenstand des Angebotes ist. Alles total verwirrend.

Mal angenommen, so ein Tiefenerder wäre prinzipiell geeignet: der könnte tatsächlich mit der HES verbunden werden, da er dort in die Erde gehen würde, wo auch die Medien ins Haus eingeführt werden. Wäre das denn ok, wenn beispielsweise im gleichen Rohr wie Wasserleitung, Fernwärme etc. ein Erdungsleiter langliefe?

Und wie könnte in dem Fall der mastnahe Potentialausgleich erfolgen? Könnte ich von den Kabelschirmen direkt an den Erdungsleiter? Weil parallel zu den Koaxialkabeln leider kein Potenzialausgleichsleiter verlegt wurde und auch nicht eingezogen werden kann.
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Re: Blitzschutz und Potentialausgleich ohne erreichbare Haupterdungsschiene

Ungelesener Beitrag von techno-com »

Das sind alles Sachen die hier erklärt stehen in den verlinkten Beiträgen.... und weiterhin ist das ALLES die Sache/Entscheidung der qualifizierten Blitzschutz-Fachkraft die das vor Ort bei ihnen durchführt ... nur bezweifle ich einfach das es sich hier - wenn das alles so drin steht wie sie das schreiben - eine qualifizierte Firma ist .. weil einfach hier viel zu viel falsch ist was die gesagt haben sollen (abgesehen das hier jetzt wichtige Infos nachgeliefert wurden was eine Sache schon plausibler macht).
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Re: Blitzschutz und Potentialausgleich ohne erreichbare Haupterdungsschiene

Ungelesener Beitrag von KlausKarlssen »

Wo genau wird in den von Ihnen verlinkten Beiträgen, die ich natürlich bereits gelesen habe, und zwar mehrmals, meine Frage beantwortet?
Dipol
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Re: Blitzschutz und Potentialausgleich ohne erreichbare Haupterdungsschiene

Ungelesener Beitrag von Dipol »

KlausKarlssen hat geschrieben: PS: ich habe mir ein Angebot von einer auf Blitzschutz spezialisieren Firma machen lassen. Da heißt es als Vorbemerkun, dass das Gebäude nicht über eine Blitzschutzanlage verfüge (was stimmt), somit müsse auch die Antenne nicht gegen direkten Blitzschutz gesichert werden. Im Angebot ist dann die Verlegung eines 50mm2 Kabels zu einem (zu verlegenden) 20mm Tiefenerder aufgeführt.
Dieser Spezialist für Blitzschutz ist leider nicht der einzige, der - wie übrigens viele Elektriker auch - die für Antennensicherheit maßgebliche Norm DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1) weder in der aktuellen noch einer Vorgängerausgabe kennt, obwohl die Norm über Jahrzehnte im Kern stabil geblieben ist. Er hat normativen Nonsens erzählt und ich würde mich wie Herr Uhde wundern, wenn dieser Blitzschutzbauer vom VDE oder VDB auch nur für Äußeren Blitzschutz zertifiziert wäre. Einen Handwerksberuf Blitzschutzbauer gibt es nicht, weshalb das Gewerk meist von Dachdeckern praktiziert wird, in der Ausbildung womöglich nicht einmal das Ohmsche Gesetz vorkam.

Ein Junktim, dass Dachantennen nur auf Gebäuden mit Blitzschutzanlagen geerdet werden müssen, gab es NIE. Alle Erder sind untereinander und mit dem obligatorischen Schutzpotenzialausgleich der Gebäude blitzstromtragfähig zu verbinden, da getrennte Erder gefährlich und daher schon seit Jahrzehnten nach den Blitzschutznormen unlässig sind. Offenbar sind aber solche Baiscs für diesen Blitzschutzexperten noch viel zu neu. Siehe DEHN Blitzplaner Kapitel 5 Erdungsanlagen.

Bitte den Namen dieses Experten per PN, dann lasse ich ihm aus dem für Antennensicherheit zuständigen Gremium DKE/K 725 eine Belehrung zukommen, damit er nicht nochmals normwidrigen Unsinn verzapft. Erdungspflichtige Dachantennen SOLLEN möglichst nur noch mit normkonformen getrennten Fangeinrichtungen nach dem Stand der Technik mit gegen Direkteinschläge geschützt werden. Suboptimale Antennendirekterdungen sind weiter zulässig, MÜSSEN aber unter Beachtung der Anerkannten Regeln der Technik (hier speziell DIN EN 60728-11) mit 16 mm² Cu, 25 mm² Cu oder 50 mm² Blitzableiterdaht UND Klasse H = 100 kA blitzstromtragfähigen Verbindern zu einem normkonformen Erder UND dem obligatorischen Schutzpotenzialausgleich des Gebäudes/HES ausgeführt werden.

Auch bei nachträglichen Außenableitungen von Blitzableiterdrähten oder Erdungsleitern von Direkterdungen sind - mit und ohne zusätzliche Stützerder mit 2,5 m Mindestlänge, Kopf 0,5 m unter Grund versenkt und 1 m Wandabstand, oder im Blitzschutzbau empfohlenen 9 Länge - blitzstromtragfähige Verbindungen zu innenliegenden HES möglich und Pflicht. Für schlechte Planungen gibt es für Antennensicherheit ebenso keinen "Rabatt" wie für noch immer zumeist entgegen DIN 18014 normwidrig errichtete Fundament-/Ringerder.

Wo beim Einbau von Fundament-/Ringerdern nicht an eine eigene Anschlussfahne für den Antennenschutz gedacht wurde, bleibt keine andere normkoforme Lösung als nachträglich eine Querverbindung zur innenliegenden HES zu installieren, die mit Zugklemmen für Blitzschutzpotenzialausgleich geprüft sein muss.
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Re: Blitzschutz und Potentialausgleich ohne erreichbare Haupterdungsschiene

Ungelesener Beitrag von KlausKarlssen »

Vielen Dank für diese Erklärung. Ich werde die Firma damit konfrontieren. Aber ich möchte ehrlich gesagt niemanden "anscheißen". Wer weiß welche Konsequenzen das letzten Endes hätte.

Darf ich noch mal zu meiner letzten Frage um eine Aussage bitten? Der Erder würde auf kürzestem Weg direkt dort eingebaut, wo auch die Medien ins Haus gehen. Wenn ich es richtig verstehe, muss für den Potentialausgleich von dort eine Verbindung zur HES hergestellt werden. Ist es problematisch, wenn diese Verbindung unmittelbar neben den anderen Medienleitungen verlegt wird? Muss es auch 16mm2 CU sein oder reichen da die 4mm2? Und entfällt damit der mastnahe Potentialausgleich?
Zuletzt geändert von techno-com am 31. Mai 2019 18:22, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Edit Bay techno-com: unnötiges 1:1 Full-Quote vom Beitrag direkt davor entfernt
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Re: Blitzschutz und Potentialausgleich ohne erreichbare Haupterdungsschiene

Ungelesener Beitrag von techno-com »

Dazu hatte ich oben geschrieben:
techno-com hat geschrieben:
KlausKarlssen hat geschrieben:Wie könnte man so die Anlage normkonform errichten?
Wie unter Erdung Satellitenanlage / Antennenmast + Potentialausgleich und in vielen Beiträgen in dieser Rubrik genau erklärt. Und da gibt es kein "geht jetzt nicht mehr".
Und danach hatte ich auch schon erklärt wer sich das vor Ort anschauen muss um alles genau zu bestimmen ..
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Re: Blitzschutz und Potentialausgleich ohne erreichbare Haupterdungsschiene

Ungelesener Beitrag von KlausKarlssen »

Ja und nun? Vom User Dipol kommen sehr brauchbare Hinweise, mit denen ich auf die Firmen vor Ort zugehen werde. Wenn Sie dazu noch etwas Hilfreiches beitragen können, dann immer her damit.
Dipol
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Re: Blitzschutz und Potentialausgleich ohne erreichbare Haupterdungsschiene

Ungelesener Beitrag von Dipol »

Aber auch mir fällt es zunehmend schwerer die schon vielfach geposteten Basics immer wieder aufs neue aufzuwärmen.
KlausKarlssen hat geschrieben: Vielen Dank für diese Erklärung. Ich werde die Firma damit konfrontieren. Aber ich möchte ehrlich gesagt niemanden "anscheißen". Wer weiß welche Konsequenzen das letzten Endes hätte.
Das würde mit einer deutlichen Aufklärung durch das zuständige Normengremium hoffentlich bewirken, dass diese Firma keine normwidrigen Ratschläge mehr verzapft. Die haben elementare Normendefizite, die einer Blitzschutzfirma unwürdig sind.
KlausKarlssen hat geschrieben: Der Erder würde auf kürzestem Weg direkt dort eingebaut, wo auch die Medien ins Haus gehen.
Aus der Beschreibung geht weder hervor ob das ein Neubau ist, noch aus welchem Material der Erdspieß besteht.

Auch wenn der Threadtitel einen anderen Eindruck erweckt: Jede HES ist "erreichbar"! Dass nach DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1) blitzstromtragfähige Verbindungen mit min. 16 mm² Cu, 25 mm² Alu oder 50 mm Blitzableiterdraht vom Antennenträger zu einem normkonformen Erder UND dem Schutzpotenzialausgleich/HES gefordert sind, steht doch schon da und lässt keinerlei abweichenden Interpretationsspielraum zu.

Das gilt sowohl für Gebäude OHNE Erdungsanlage vom Typ B (Fundament-/Ringerder), wo ein Tiefen- oder Oberflächenerder vom Typ A nachgerüstet werden MUSS, als auch für Gebäude MIT Erdungsanlage wo - insbesondere wenn deren Tauglichkeit fraglich ist oder die Minderung gefährlicher Näherungen gewollt ist- zusätzliche Stützerder sinnvoll sein können.
KlausKarlssen hat geschrieben: Wenn ich es richtig verstehe, muss für den Potentialausgleich von dort eine Verbindung zur HES hergestellt werden. Ist es problematisch, wenn diese Verbindung unmittelbar neben den anderen Medienleitungen verlegt wird? Muss es auch 16mm2 CU sein oder reichen da die 4mm2? Und entfällt damit der mastnahe Potentialausgleich?
Da in der IEC 60728-11 wider Physik und Vernunft Trennungsabstände NUR gegen Blitzschutzanlagen und Ableitungen getrennter Fangeinrichtungen aber NICHT gegen Erdungsleiter direkt geerdeter Antennen gefordert sind, dürfen die noch immer als Blitzautobahn mitten durchs Haus aber auch quer durch den Keller verlegt werden. Das ist aktuell ebenso normkonform wie die Montage von Antennen innerhalb nicht erdungspflichtiger Fassadenbereiche, obwohl die vorgeblich sicheren Abstände in einer uralten VDE 0855-1 von 1971 willkürlich und ohne physikalischen Nachweis erfunden wurden.

Mit einem 9 m langen Erdspieß wird im Falle eines seltenen Direkteinschlags ein großer Blitzstromanteil gegen Erde abgeleitet und die enge Parallelführung eines Potenzialausgleichsleiters (der aus unerfindlichen Gründen seit 2011 auch als Erdungsleiter bezeichnet wird) mit anderen Leitungen ist dann nicht nur nach IEC 60728-11, sondern auch nach Blitzschutznormenreihe IEC 62305 akzeptabel, sofern der Erdspieß auch korrosionsbeständig ist und die Verbinder einschließlich der HES nach Klasse H =100 kA blitzstromtragfähig sind.

Einmal mehr eine Erläuterung, welche Funktion der von mir geschaffene Begriff "mastnah" hat:

Der PA von Kabelschirmen, die aus oder in Blitzschutzzone LPZ 0A eintreten, sind nach Blitzschutzzonenprinzip möglichst nahe der Gebäudehülle in den PA einzubinden. Beim Standardfall der Montage auf Schrägdächern treten die Kabel gewöhnlich am oder sogar durch den Antennenträger in das Gebäude ein, und dann sollten die Kabelschirme nach Blitzschutzzonenprinzip auch "mastnah" mit min. 4 mm² an den geerdeten Antennenträger in den PA einbezogen werden. In der nächsten Ausgabe der in Revision befindlichen IEC 60728-11 wird der PA an der Schnittstelle LPZ 0A/LPZ 1 voraussichtlich deutlicher beschrieben sein und die jetzt noch bestehende 5 Ohm-Ausnahmegel bei Dachantennen entfallen.

Werden Kabel insbesondere über Flachdächer als Blitzfänger verlegt, bietet ein antennen- bzw. mastnaher PA noch Schutz gegen den elektrischen Schlag, unter Blitzschutzaspekten ist der PA an der Kabeleinführung ins Gebäude aber wichtiger. Wenn deine Koaxleitungen am Antennenträger "mastnah" ins Gebäude eingeführt werden, ist der erste PA auch bei Außenableitung dort auszuführen, treten sie woanders ein, dann eben dort.

Vom früher ausschließlich "schleifenfreien" PA hat man sich beim IEC verabschiedet, da kaum jemand noch bei Gewitter die Endgeräte aussteckt, wodurch die Schleifen geschlossen werden und - die Medien wachsen zusammen - in Kombination mit einem BK- oder Telekom-Netz Schleifenfreiheit unmöglich ist.
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Re: Blitzschutz und Potentialausgleich ohne erreichbare Haupterdungsschiene

Ungelesener Beitrag von KlausKarlssen »

Die Kabel treten direkt dort in die Hauswand ein, wo auch die Antenne befestigt sein wird. Also wird in meinem Fall, wo kein Potentialausgleichsleiter parallel zu den Koaxialkabeln verlegt wurde, und die Antenne einer Direkterdung unterzogen wird, der mastnahe Potentialausgleich der Kabelschirme hergestellt, indem sie über einen Erdungsblock geführt und dieser mit der Masterdungsschelle verbunden wird?
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Re: Blitzschutz und Potentialausgleich ohne erreichbare Haupterdungsschiene

Ungelesener Beitrag von Dipol »

KlausKarlssen hat geschrieben:Die Kabel treten direkt dort in die Hauswand ein, wo auch die Antenne befestigt sein wird.
Überall dort wo ausreichend isolierenden Trennungsabstände nicht einzuhalten sind nach Blitzschutzkriterien brandgefährliche Lichtbögen durch Brücken zu unterbinden. Eben diese Funktion übernimmt der erste PA an der Schnittstelle LPZ 0A/LPZ 1, egal ob mast- oder wandhalternah oder an anderen Eintrittsstellen, auch wenn das in der aktuellen IEC 60728-11 noch nicht so wie in den Blitzschutznormen ausgeführt ist.

Mir geht die Abkehr der aktuellen Norm vom früheren Dogma der Schleifenfreiheit zu weit, der PA darf mittlerweile kreuz und quer und z. B. bei Wohnungsübergabepunkten sogar (durch eine konzessionierte Elektrofachkraft!) an den PE (aber NICHT einen PEN!) zusätzlich vermascht werden. Bei Direkterdungen an Blitzschutzanlagen ist zum besseren Schutz gegen den elektrischen Schlag schon länger innen ein korrosionsfrei verlegter PA-Leiter zur HES gefordert. In der Abwägung, ob eine Schleife über die induktive Blitzströme aus Naheinschlägen eingekoppelt werden können, oder ein der Korrosion ausgesetzter PA-Leiter das kleinere Übel ist, hat man sich bei Blitzschutzsytemen für ersteres entschieden. Auch bei außen verlegten konventionellen Antennendirekterdungen wären innen korrosionsfrei verlegte PA-Leiter sachlich in gleicher Weise geboten, aber so konsequent war man in den zuständigen multinationalen Gremien (noch) nicht.

Bei Erdungsleitern, die sowohl am Antennenträger unter Dach wie auch ungeschnitten witterungsgeschützt bis zu den HES geführt sind, sind Probleme auf Kontaktkorrosion begrenzt. Bei Ableitungen mit 50 mm² Blitzableiterdraht mit Außenanschluss am Antennenträger oder noch Trennstellen vor dem Erdeintritt und ganz besonders bei unterirdischen Leiteranschlüssen an Erder im Freien kommt der Korrosionsvermeidung die gleiche Bedeutung wie der nur äußerst selten beachteten Blitzstromtragfähigkeit nach Klasse H bei den Verbindern zu.
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Re: Blitzschutz und Potentialausgleich ohne erreichbare Haupterdungsschiene

Ungelesener Beitrag von KlausKarlssen »

Das ist mir vom Niveau her irgendwie zu hoch... Sorry. Ich komme da nicht mit. War das ein Ja oder ein Nein in Bezug auf meine Frage???
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Re: Blitzschutz und Potentialausgleich ohne erreichbare Haupterdungsschiene

Ungelesener Beitrag von Dipol »

Ich bringe jetzt nicht den Spruch mit dem Schuster der mir wegen vermuteter Eigenleistung durch einen Laien auf der Zunge liegt. Evtl. ist es ein Trost ist, dass die Materie auch gestandene Starkstromer überforden kann?

Wo und warum der erste PA an der Schnittstelle LPZ 0A/LPZ 1 sein sollte habe ich versucht zu erklären. Wenn dir das zu hoch ist, würde ich mir eine EFK suchen, die das versteht.
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Re: Blitzschutz und Potentialausgleich ohne erreichbare Haupterdungsschiene

Ungelesener Beitrag von techno-com »

Genau deshalb unterliegen diese Arbeiten dem FACHpersonal (das hier wohl trotz Aussage da es eines sein soll wohl keines ist, eher das Gegenteil) !
Aber das würde wirklich schon mehrfach auch gesagt (auch -> weil alles andere dazu auch schon gesagt wurde).
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Re: Blitzschutz und Potentialausgleich ohne erreichbare Haupterdungsschiene

Ungelesener Beitrag von KlausKarlssen »

Das Problem ist doch Folgendes: gehe ich zu einer Firma, und lasse ich mir ein Angebot machen, kann ich doch kaum beurteilen, ob das richtig und vollständig ist. Ich muss mich entweder darauf verlassen oder aber fachkundige Personen fragen. Das habe ich hier getan und werde die Angebote der Firmen vor Ort auf einem ganz anderen Niveau beurteilen können. Ich muss und will nicht alles blind unterschreiben.

Wofür sonst soll man hier derartige Fragen stellen können? Kein Handwerker / Elektriker / Blitzschutzfachkraft wird sich hierher verirren und den Fachmann Dipol mit irgendwelchen Fachproblemen konfrontieren. Dafür sind Normungsgremien, Innungen, Arbeitskreise etc. da. Dieses Forum hier wird von Endverbrauchern frequentiert. Das ist doch sicher auch die Zweckbestimmung, oder? Insofern möchte ich auch mal die Sinnhaftigkeit dieser ständigen Belehrungen in Frage stellen, dass bestimmte Arbeiten Fachleuten vorbehalten sind. Einmal reicht doch.
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Re: Blitzschutz und Potentialausgleich ohne erreichbare Haupterdungsschiene

Ungelesener Beitrag von Dipol »

KlausKarlssen hat geschrieben: Insofern möchte ich auch mal die Sinnhaftigkeit dieser ständigen Belehrungen in Frage stellen, dass bestimmte Arbeiten Fachleuten vorbehalten sind. Einmal reicht doch.
Weder Herr Uhde noch meine Wenigkeit machen sich Illusionen, dass so manche angeblich beauftragte Fachkraft nur virtuell existiert. Ein Laie, der sich normkundig gemacht hat, begeht m. E. mit der Missachtung von NAV § 13 einen geringeren Verstoß als eine Elektro- oder Blitzschutzfachkraft, die - bewusst oder mangels VDE-Auswahlabo oder Fortbildungsbereitschaft - normwidrig nur das macht, was sie schon immer gemacht hat. Erfahrene Forenberater erkennen aber bald ob ein User in der Gefahr ist, sich bei Eigenleistungen selbst zu überfordern, auch wenn sie nicht unumwunden bekennen, dass Ihnen die Materie zu hoch ist.

In einem Thema nebenan wurde eine mustergültige Erdungsanlage in Do-it-yourself installiert. Der User hatte sich gründlich kundig gemacht, nicht erwartet, dass bei jedem Detail bei Adam und Eva neu angefangen wird und auch Nachfragen nach fehlendem Input beantwortet.

Meine Frage nach dem Baujahr des Gebäudes und aus welchem Material der Erder besteht, ist weiter offen. Wer seriöse Beratung erwartet, muss den Schwerpunkt auf Mitwirkung legen und nicht auf Klagen wegen Hinweisen auf gültige Regelwerke wie z. B. NAV § 13.
KlausKarlssen
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Re: Blitzschutz und Potentialausgleich ohne erreichbare Haupterdungsschiene

Ungelesener Beitrag von KlausKarlssen »

Das Gebäude ist Baujahr 2016. Der Erder ist im Fundament, weiter weiß ich nichts. Den separaten Erder für die Antenne soll ja die Firma erst errichten. Das vorliegende Angebot beinhaltet einen Staberder aus verzinktem Stahl, ich meine hier als Empfehlung des öfteren von Edelstahl A4 gelesen zu haben?
Dipol
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Re: Blitzschutz und Potentialausgleich ohne erreichbare Haupterdungsschiene

Ungelesener Beitrag von Dipol »

KlausKarlssen hat geschrieben: Das Gebäude ist Baujahr 2016. Der Erder ist im Fundament, weiter weiß ich nichts.
Den Link zu Wer+Fundamenterder+verlegen+darf hätte ich mir wohl schenken können.

2016 galt die DIN 18014:2014-03, wonach Erdungsanlagen (seit 2007-09!!!) NUR noch durch konzessionierte Elektrofachkräfte mit Messdokumentation und Detailfotos eingebaut werden durften. Wenn man nichts weiter weiß, ist das eine der zahlreichen Erdungsanlagen, die undokumentiert und normwidrig durch die Maurer eingebaut wurde.
KlausKarlssen hat geschrieben: Den separaten Erder für die Antenne soll ja die Firma erst errichten. Das vorliegende Angebot beinhaltet einen Staberder aus verzinktem Stahl, ich meine hier als Empfehlung des öfteren von Edelstahl A4 gelesen zu haben?
NEIN, NEIN und nochmals NEIN!

Kein separater Erder ohne Verbindung zum Schutzpotenzialausgleich sondern - wenn überhaupt - ein zusätzlicher Erder aus NIRO (V4A) mit blitzstromtragfähiger Verbindung zur HES. Bei Baujahr 2016 ist das KEINE Empfehlung mehr, sondern normative Pflicht.

Wenn man einem ratsuchendenden User die einfachsten Infos wie Würmer aus der Nase ziehen und jede Kleinigkeit mehrfach wiederholen muss, weil alles zu hoch ist, wird uneigenützige Beratung zur Qual. Ich gebe auch bei hartnäckiger Beratungsresistenz nicht so schnell auf, aber wenn Tristan Uhde das Thema hier schließt, werde ich mich als atheistischer Ex-Katholik mal wieder bekreuzigen.
KlausKarlssen
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Re: Blitzschutz und Potentialausgleich ohne erreichbare Haupterdungsschiene

Ungelesener Beitrag von KlausKarlssen »

Bitte sehen Sie mir die sprachliche Ungenauigkeit nach. Ich meinte mit "separat" natürlich nicht "von dem Fundamenterder getrennt", sondern dass es sich um einen weiteren Erder handelt. Auf Edelstahl A4 werde ich dann auch bestehen.
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techno-com
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Re: Blitzschutz und Potentialausgleich ohne erreichbare Haupterdungsschiene

Ungelesener Beitrag von techno-com »

KlausKarlssen hat geschrieben:Bitte sehen Sie mir die sprachliche Ungenauigkeit nach.
Das zieht sich aber von Beitrag 1 bis zum akt Ende bisher durch ... da wird einfach nur das gelesen und angenommen was gefällt, der Rest wird ignoriert ...
KlausKarlssen hat geschrieben:Auf Edelstahl A4 werde ich dann auch bestehen.
Bei wem ?
Der „Fach“kraft die angebliche Sachen geschrieben hat und von der Sache wohl so wenig Ahnung hat das man ihr erklären muss wie es geht ? Extrem falscher Ansatz ...
Oder beim selbst bestellen der Sachen ? Langsam klingt es immer mehr wie geplante Eigenleistung mit A,B,C-Anleitung (verbinde A mit B ......).
Vielleicht sind wir nicht günstiger als ein Discounter oder reiner Online-Kartonschieber, aber sicherlich besser !
Normkonforme Beratung und Bau sind bei uns selbstverständlich.
Sat-Shop Heilbronn Kunden können sich auch nach dem Kauf auf unseren besten Service verlassen
Hier im Forum wird kein After-Sales-Support für Fremdkäufe geleistet !! Wenden Sie sich dazu an ihren Verkäufer ......

Tristan Uhde / Satanlagen Onlineshop / SAT-Shop Heilbronn
https://www.satshop-heilbronn.de (SSL) / SAT-Onlineforum https://www.satanlagenforum.de (SSL)
Tel ------ (Fragen gehören ins Forum ! Den nur hier können sie richtig bearbeitet werden, auch was hier noch nicht von A-Z genau schon erklärt/behandelt ist ) .. Dieser Hinweis weil täglich dutzende Fragen per Email oder per PM über das Forum rein kommen die noch dazu inhaltlich nicht das intus haben das man etwas dazu sagen könnte.

Wichtiger Hinweis: Zuständigkeiten verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) und Blitzschutzfachkräfte
Informieren Sie sich dort über Folgen und Auswirkungen von Eigenleistung und lassen Sie selbst durchgeführte Installationen von entsprechender Stelle prüfen und abnehmen. Dafür sind VOR ORT spezielle und qualifizierte Blitzschutz-Fachkräfte notwendig, Ferndiagnosen für Blitzschutz/Erdung können hier NICHT durchgeführt werden ("wie kann ICH das machen ..." oder ähnlich bringt da nichts).

Diese Signatur wächst von Woche zu Woche und enthält immer mehr grundlegende Inhalte die bitte berücksichtigt werden sollten bei bzw. VOR Anfragen !
100% beantwortet werden können nur Anfragen die auch alle relevanten Teile beinhalten die man benötigt für eine Antwort (genaue Beschreibungen/ Angabe von Herstellern/Typen für vorhandenes Material etc.). Bitte vermeiden Sie Aussagen wie "habe viel gelesen, aber versteht das nicht ..." ohne Nennung von dem was Sie gelesen haben und was genau unklar war an den Erklärungen die hier gelesen wurden - den nur dann kann man auch darauf eingehen was event. unklar ist/war.

Bitte unbedingt vor einem Post lesen => Boardregeln / Datenschutz
Wir erteilen hier keine Rechtsberatung, unsere Hinweise sind nach bestem Wissen und bedürfen einer entsprechenden juristischen/technischen weiteren Beratung.
KlausKarlssen
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Re: Blitzschutz und Potentialausgleich ohne erreichbare Haupterdungsschiene

Ungelesener Beitrag von KlausKarlssen »

Vielleicht liegt es an Ihrer doch recht eigenwilligen Grammatik und Orthographie, dass ich die nützlichen Hinweise in Ihren Beiträgen übersehe?
 


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