[ug] Frankfurt - Nach dem Bekanntwerden überhöhter Abonnentenzahlen der Pay-TV-Plattform Premiere gibt es ein juristisches Nachspiel.
Vor dem Landgericht Frankfurt sei eine erste Klage von zwei Anlegern wegen fehlerhafter Angaben zu den Abozahlen in den Börsenprospekten 2005 und 2007 eingereicht worden, teilte die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte am Dienstagabend in München mit.
Die Pay-TV-Plattform hatte Anfang Oktober 2008 die eigenen Angaben zu ihrer Kundenzahl um rund ein Fünftel gesenkt und damit die Börsen schockiert. Der Premiere-Aktienkurs brach damals zeitweise um gut die Hälfte ein.
Ein Sprecher des Unternehmens wollte keine Stellungnahme abgeben, da die Klageschrift noch nicht vorliege, eine Anfrage von DIGITAL FERNSEHEN an Premiere läuft. Auch beim Landgericht Frankfurt war die Klage gegen Premiere nach Angaben eines Sprechers zunächst noch nicht registriert.
In der Mitteilung der Anwaltskanzlei hieß es, Premiere habe am 2. Oktober 2008 gemeldet, lediglich 2,411 Millionen Abonnenten zu haben, bis dahin seien die Anleger aber aufgrund der Darstellung in den Börsenprospekten von mehr als 3 Millionen Abonnenten ausgegangen.
Darin seien offenbar auch nicht aktivierte und bereits beendete Abonnements enthalten gewesen. "Darauf wurde beim Börsengang und bei der Kapitalerhöhung jedoch nicht hingewiesen", erklärte Rechtsanwalt Franz Braun. "Grundsätzlich stehen den Aktionären deshalb Prospekthaftungsansprüche zu."
Vor allem diejenigen Anleger, die für die Kapitalerhöhung im Jahr 2007 gezeichnet hätten, könnten verlangen, dass diese Geschäfte rückabgewickelt beziehungsweise Verluste ersetzt würden.
Angesichts des drastischen Kurseinbruchs für der Premiere-Aktien von über 30 Euro beim Börsengang auf mittlerweile unter zwei Euro dürfte es nach Einschätzung der Kanzlei zahlreiche geschädigte Anleger geben.
Braun räumte allerdings ein, dass sich bisher keine weiteren an einer Klage interessierten Aktionäre bei der Kanzlei gemeldet hätten.
Nach dem Bekanntwerden der überhöhten Abonnentenzahlen nahm die Börsenaufsicht BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) die Vorgänge unter die Lupe. "Wir werden eine routinemäßige Analyse einleiten, um zu prüfen, ob Anhaltspunkte für Verstöße gegen kapitalmarktrechtliche Bestimmungen vorliegen", sagte eine BaFin-Sprecherin.
Auf Nachfrage von DIGITAL FERNSEHEN erklärte eine Sprecherin, dass die Behörde eine förmliche Untersuchung wegen Insiderhandels und Marktmanipulation gegen die Premiere AG mittlerweile eingeleitet hat. Anlass für die formelle Untersuchung sei die Ad-Hoc- Mitteilung von Premiere vom 2. Oktober vergangenen Jahres. Darin hatte der Bezahlsender seine eigenen Angaben zu den Kundenzahlen um rund ein Fünftel gesenkt. Die Nachrichten lösten damals einen Kurssturz der Premiere-Aktie um zeitweise gut die Hälfte aus.
Zur Dauer der Untersuchung wollte sich die Sprecherin nicht festlegen: "Das wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen."
Der frühere Vorstandschef Georg Kofler bestritt im Oktober letzten Jahres, dass unter seiner Führung falsche Zahlen veröffentlicht wurden.
"Jeder Euro, den wir ausgewiesen haben, ist auch erwirtschaftet worden", sagte Kofler einem Nachrichtenmagazin damals. Im Umgang mit Abonnentenzahlen gebe es zwei Strategien: Entweder viele Kunden mit einem geringen durchschnittlichen Pro-Kopf-Umsatz zu gewinnen oder wenige Kunden mit einem hohen Pro-Kopf-Umsatz auszuweisen.
Er habe sich für die erste Variante entschieden, sagte Kofler. Die zweite Möglichkeit sei offenbar die Philosophie des neuen Managements um Mark Williams. Beide Wege ergäben in der Bilanz den gleichen Umsatz. (dpa/eB)
Quelle: http://www.digitalfernsehen.de vom 15.4.09
Premiere AG: Anleger klagen - Börsenaufsicht ermittelt
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