Premiere: Vertreiber illegaler Pay-TV-Karten zu Freiheitsstrafe verurteilt
[ug] Prag/Hamburg - Anlässlich ihres Treffens in der tschechischen Hauptstadt informiert der europäische Anti-Piraterie-Verband darüber, dass in Deutschland erstmals ein Großhändler von Piraterie-Zubehör zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wurde.
Erstmals wurde nach Angaben des Verbandes AEPOC (Association Européenne pour la Protection des Œuvres et Services Cryptés)in Deutschland Ende letzten Jahres ein Händler, der Karten für Pay-TV-Piraterie vertrieben hat, zu einer Gefängnisstrafe auf Bewährung verurteilt. Das Urteil ist auf eine Strafanzeige von AEPOC-Mitglied "Premiere" zurückzuführen.
Der Kartendealer handelte im Jahr 2005 mit über 1 400 Pirateriekarten, die – mit einer bestimmten im Internet verfügbaren Piratensoftware bespielt – für den illegalen Premiere-Empfang genutzt werden konnten", heißt es in der Mitteilung.
Das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Barmbek sah zunächst lediglich eine Geldstrafe vor, die Staatsanwalt legte allerdings Berufung gegen dieses Urteil ein. Der Pay-TV-Pirat wurde nun zu einer Gefängnisstrafe von acht Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Zusätzlich gehen alle Kosten des Verfahrens zu Lasten des Verurteilten. Der Prozess erstreckte sich über insgesamt mehr als drei Jahre. Das Landgericht Hamburg befand den Händler für schuldig, rund 600 dieser illegalen Karten für über 33 000 Euro verkauft zu haben; 800 weitere wurden bei einer Polizeirazzia Ende 2005 beschlagnahmt.
Grundlage der Verurteilung ist das Gesetz über den Schutz von zugangskontrollierten Diensten und von Zugangskontrolldiensten (ZKDSG) – der nationalen Umsetzung der europäischen Richtlinie zum Schutz verschlüsselter Dienste. Im Bereich Pay-TV-Piraterie ist damit erstmals ein Angeklagter von einem deutschen Gericht für ein derartiges Vergehen zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden.
"Auch wenn das Urteil noch zur Bewährung ausgesetzt wurde, unterstreicht dieser Fall doch deutlich das zunehmend härtere Vorgehen der Behörden und der Justiz gegen audiovisuelle Piraterie", heißt es in der Mitteilung weiter.
Im vorliegenden Fall ist dies der Staatsanwaltschaft gelungen, da die Karten ausschließlich dem Zweck dienen sollten, die separate Internet-Software zu nutzen, um so eine illegale "Umgehungsvorrichtung" zu bilden.
Bereits in der Vergangenheit haben deutsche Gerichte schon den Vertrieb so genannter Blanko-Karten verboten, deren wesentlicher Zweck darin besteht, mit entsprechender Programmierung illegal Pay-TV zu nutzen.
Quelle: http://www.digitalfernsehen.de vom 21.4.09
Vertreiber illegaler Karten zu Freiheitsstrafe verurteilt
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