Paddy_0511 hat geschrieben: Die 16mm² sollen ja auf dem kürzesten Weg zum HES im Hauswirtschaftraum gehen.
Erdungsleiter sind wie Ableitungen von Blitzschutzanlagen
möglichst senkrecht und ohne unnötige Schleifen gegen Erde zu führen. Bei Neubauten bietet es sich beim Einbau von Fundament-/Ringerdern nach DIN 18014 an, eigene Anschlussfahnen für Blitzschutzanlagen oder Antennenschutz gleich mit vorzusehen.
Um die Kenntnis der DIN 18014 ist es leider auch nicht besser bestellt als um die der Normen für Antennensicherheit oder gar Blitzschutz. Nur äußerst wenige sind
nomkonform ausgeführt und von einer konzessionierten EFK messtechnisch sowie mit Detailfotos nachvollziehbar dokumentiert.
Paddy_0511 hat geschrieben: Durch das Haus darf ich ja nicht, müsste ja unter dem Putz etc lang.
Normativ ist die Vermeidung gefährlicher Näherungen durch Einhaltung von der IEC 62305-3 entsprechenden Trennungsabständen sowohl gegen Blitzschutzanlagen als auch Ableitungen getrennter Fangeinrichtungen von Antennen Pflicht, wider Physik und Vernunft bei Antennendirekterdungen aber nur freiwillige Kür. Daraus ergibt sich die groteske Situation, dass 50 mm² Ableitungen getrennter Fangstangen - auch auf Gebäuden ohne Blitzschutzsystem - normkonforme TA einhalten müssen, bei Direktanschluss am Antennenträger als Erdungsleiter aber nicht. Dass 16 mm² Cu stärker als 50 mm² Alu erwärmt wird, spielt auch keine Rolle.
2012 wurde im für Antennensicherheit zuständigen deutschen Normengremium Außenableitung beschlossen, da Innenableitung durch Gebäude gefährlich und wider Physik und Vernunft ist. Dieser Beschluss ist aber nie in die internationale IEC 60728-11 und somit auch nicht in die deutsche Normausgabe DIN EN 60728-11 eingeflossen, weshalb der Unfug noch immer nicht verboten ist und noch nicht einmal eine Empfehlung gegen solche Blitzeinleiter ausgesprochen wird.
Paddy_0511 hat geschrieben:Ich bin selber EFK , aber kein Blitzschutzexperte. Frage mich aber halt, wie man bei einem Neubau das am besten relisiert, dass es auch optisch nicht auffällt. So ein Kabel an der Hauswand sind halt be**** aus.
Auch wenn eine sinnvolle eigene Anschlussfahne für Außenableitung der Antennenerdung nicht berücksichtigt wurde, hast du als EFK beim eigenen Haus hoffentlich auf die Einhaltung der DIN 18014 geachtet? Mit 8 mm² Blitzableiterdraht primär aus tordierter Alu-Knetlegierung oder erforderlichenfalls Kupfer, gibt es optisch ansehnliche Alternativen. Insbesondere dann, wenn die Verlegung angeschmiegt an Regenfallrohre erfolgen kann.
Paddy_0511 hat geschrieben: Ich habe eben mit einem gutachter für Blitzschutz gesprochen, der auch nach VDE geschult ist. Er meinte, wenn man damit rechnet das der Blitz einschlägt braucht man eher eine Fanganlage. Die 16mm² sind nur eine Erdung für den Potentialausgleich und haben nichts mit Blitzschutz zu tun, da das Kabel sofort aufraucht bzw riesige Induktionsfelder entstehen. Daher meinte er, ist es egal ob außen oder Innen verlegt. Das Haus bzw das Dach wird eh Lichterloh brennen, wenn der Blitz einschlägt und das tut er oft nicht in die Sattellitenschüssel sonder eher am Dachrand.
Als VDE-
geprüfte Blitzschutzfachkraft weigere ich mich zu glauben, dass ein VDE-"
geschulter" Sachverständiger derart alberne und blamable Blitzschutzthesen aufstellt. Demnach wäre diesem "Blitzschutzexperten" noch nicht einmal die Tabelle D.3 der IEC 62305-3, deutsche Klassifizierung DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3), und die reale Blitzstromtragfähigkeit von Erdungsleitern aller Querschnitte bekannt.
Lass mir bitte per PN zukommen, welcher Sachverständige den Nonsens verzapft haben soll, auf Wunsch wird der Name auch vertraulich behandelt.
Wer Integralrechnung beherrscht, kann nach der Formel im DEHN-Blitzplaner,
Kapitel 2.5 Spezifische Energie, nachrechnen, ob 16 mm² Cu bei mittleren Blitzstärken von 25 bis 30 kA mehr als nur lauwarm wird.
Deswegen dürfen Erdungsleiter aus 16 mm² Cu auch auf Holzsparren verlegt werden. Viel schädlicher als die Leitererwärmung ist die Elektrodynamik von Direkteinschlägen mit Stoßstrom 10/350 µs, welche u. U. bereits bei den häufigsten Blitzstromstärken um 25 bis 30 kA sowohl innen eingeputzte wie auch außen unter WDVS verlegte Leiter wieder freilegen können.
Paddy_0511 hat geschrieben: ...und dafür brauche ich keinen Blitzschutzexperten, da mein Elektriker die Schüssel nur nach VDE ERDEN soll. Und damit hat man dann ja die Norm erfüllt. Potentialausgleich der Koax Kabel natürlich auch durchführen.
Korrekt, lt. NAV § 13 ist die Installation von Erdung und PA konzessionierten EFK vorbehalten. Für Installation von Blitzschutzanlagen und/oder getrennten Fangeinrichtungen sind normativ zusätzliche Kenntnisse und Qualifikationen als Blitzschutzinstallateur gefordert. Da es für einen eigenen Handwerksberuf Blitzschutzbauer zu wenige Betriebe gibt, kann der geforderte Kompetenznachweis in Deutschland über Zerfikate vom
VDE/ABB oder
VdB erbracht werden.
Direkte Blitzstreffer sind selten und der Überspannungsschutz der Versorgungsleitungen, wie er mittlerweile nach DIN VDE 0100-443 und -534 für Neubauten Pflicht ist, vordringlicher als Isolierter Blitzschutz für erdungspflichtige Dachantennen oder PV-Anlagen.
Gleichwohl ist Isolierter Blitzschutz mit getrennter Fangeinrichtung höherwertiger Stand der Technik als Direkterdung nach den Anerkannten Regeln der Technik (= Norm-Minimum). Suboptimale Antennendirekterdungen entsprechen auch nur dann dem normativen (Brand-)Schutzminimum, wenn die Verbindungen an Antennenträger und die Klemmen an der HES nach
Prüfnorm für Blitzstromtragfähigkeit nach Klasse H = 100 kA zertifiziert sind.
Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, ist diese Normforderung noch nicht einmal den wenigen konzessionierten EFK bekannt, die als Exoten noch nicht "vergessen" gaben, dass sie sich beim Konzessionseintrag zu einem VDE-Auswahlabo schriftlich verpflichtet haben.